Berufsausbildungsassistenz
Die Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt während der gesamten Zeit
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- einer verlängerten Lehre lt. § 8b Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder
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- während einer Teilqualifizierungslehre lt. § 8b Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG).
Zielgruppe einer Lehre lt. § 8b Abs. 1 bzw. Abs. 2 BAG und somit der Berufsausbildungsassistenz sind Jugendliche nach einer Abklärung durch das Jugendcoaching:
- die vom AMS nicht in eine reguläre Lehrstelle vermittelt werden können
- die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben
- die keinen positiven Pflichtschulabschluss vorweisen können
- mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Landesbehindertengesetzes
Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt bei der Festlegung / Anpassung der Ausbildungsinhalte, wie auch bei der Organisation der Lernbegleitung.
Sie koordiniert und vernetzt alle Beteiligten während der Berufsausbildung. Um etwaige Probleme oder Schwierigkeiten frühzeitig wahrzunehmen und unterstützend einzuwirken, achtet die Berufsausbildungsassistenz im Besonderen auf regelmäßigen Kontakt und Austausch zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule.
Ziel der Berufsausbildungsassistenz ist es, den Jugendlichen durch ihre Begleitung einen erfolgreichen Abschluss der gewählten Ausbildung zu ermöglichen und somit den Rahmen für eine längerfristige Eingliederung in den Regelarbeitsmarkt zu schaffen.
Das Angebot der Berufsausbildungsassistenz ist kostenlos.
In der Steiermark sind von Seiten des Sozialministeriumservice 6 Träger mit der Umsetzung der Berufsausbildungsassistenz beauftragt.
Weitere Einblicke zur Berufsausbildungsassistenz finden Sie auf der NEBA-Homepage oder hier in der Broschüre.