Die Berufsausbildungsassistenz begleitet und unterstützt Jugendliche bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres während der Zeit einer verlängerten Lehre lt. § 8b Abs. 1 Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder während einer Teilqualifizierungslehre lt. § 8b Abs. 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG).

Zielgruppe einer Lehre lt. § 8b Abs. 1 bzw. Abs. 2 BAG und somit der Berufsausbildungsassistenz sind Jugendliche nach einer Abklärung durch das Jugendcoaching:

  • die vom AMS nicht in eine reguläre Lehrstelle vermittelt werden können
  • die am Ende der Pflichtschule einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben
  • die keinen positiven Pflichtschulabschluss vorweisen können
  • mit Behinderung im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des Landesbehindertengesetzes

Die Berufsausbildungsassistenz unterstützt bei der Festlegung / Anpassung der Ausbildungsinhalte, wie auch bei der Organisation der Lernbegleitung. Sie koordiniert und vernetzt alle Beteiligten während der Berufsausbildung. Um etwaige Probleme oder Schwierigkeiten frühzeitig wahrzunehmen und unterstützend einzuwirken, achtet die Berufsausbildungsassistenz im Besonderen auf regelmäßigen Kontakt und Austausch zum Lehrbetrieb und zur Berufsschule.

Ziel der Berufsausbildungsassistenz ist es, den Jugendlichen durch ihre Begleitung einen erfolgreichen Abschluss der gewählten Ausbildung zu ermöglichen und somit den Rahmen für eine längerfristige Eingliederung in den Regelarbeitsmarkt zu schaffen.

In der Steiermark sind von Seiten Sozialministeriumservice 6 Träger mit der Umsetzung der Berufsausbildungsassistenz beauftragt.

https://www.neba.at/berufsausbildungsassistenz